WEG-Verwaltung

Wohnungseigentumsverwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Unsere Leistungen

Im Bereich der Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) führen wir für die Eigentümergemeinschaften eine fachkompetente, pünktliche und stets ordnungsgemäße Betreuung auf Basis der gesetzlichen Vorgaben, sowie der jeweiligen Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und gefasster Beschlüsse und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer durch.  

Zusätzliche Leistungen

Zusätzlich zu den vorgeschriebenen Leistungen bieten wir unter anderem für Wohnungseigentumsanlagen:

  • Bereitstellung von monatlichen oder  quartalsmäßigen Objektabrechnungen für Ihre Beiratsmitglieder
  • Kostenlose Teilnahme an Beiratssitzungen
  • Erstellung von Einzelabrechnungen über umlagefähige Kosten
  • Fester Gesprächspartner für jede Wohnanlage, der mit den individuellen Gegebenheiten vor Ort vertraut ist
  • Regelmäßige Objektbegehungen und Abstimmungsgespräche mit dem Beirat
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen ggf. mit der Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Überwachung von Wohngeldzahlungen und konsequentes Mahnwesen
  • Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen  mit dem leistungsfähigen und immer aktuellem Hausverwaltungsprogramm DOMUS 4000
  • Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen und anschließend kurzfristige Übermittlung des Protokolls an alle Eigentümer
  • Prompte Umsetzung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung und Überwachung der Hausordnung

Was tut der Verwalter und wieviel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.

Das sieht der Eigentümer

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben Aushänge
  • Mitarbeiterbei Anwesenheit
  • in der Wohnanlage Individuelle
  • Leistungenwie Beratung/Information
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Einen etwas tieferen Einblick in die Verwalterleistung erhalten Verwaltungsbeiräte

  • Veranlassen von Instandhaltungs- u. Instandsetzungsmaßnahmen, Preisanfragen, Ausschreibungen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung,
  • Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Verträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Was tut der Verwalter und wieviel davon sehen die Eigentümer?

Wie bei einem Eisberg im Wasser sehen die Eigentümer nur einen geringen Anteil von der Leistung ihres Verwalters.

Kaufmännische Leistungen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- u. ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleitenvon Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle
  • Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschl. Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
  • Erfassen von Gebrauchswerten (Heizölbestand, Wasser-/Stromverbrauch
  • Kennen und Beachten von Lohn-/Einkommenssteuer-/Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.)

Technische Leistungen

  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotsspiegeln · Nachhalten von Terminen (Angeboten, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüchen)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister · Beschaffen öffentlichrechtlicher Genehmigungen (Antenne)
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung
  • Vorbereiten und Organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Bearbeiten von Schlüsselbestellungen und Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z.B. Rohrbruch) einschl. Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschl. Abrechnen
  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z.B. DIN-Best., Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Orts-, Baumsetzung, Heizkostenverordnung, Heizanlagenverordnung, Feuerungsanlagenverordnung einschl. der Durchführungsbestimmungen

Allgemeine Verwaltung

  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern, Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen der Beschlussniederschrift einschl. Versenden an alle Eigentümer
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen (Telefon, Veräußerungen, Vermietungen, gewerbl. Nutzung)
  • Ausbilden von eigenem Personal u. Angestellten der Gemeinschaft (Hausmeister)
  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Zwangsversteigerungsgesetz,
  • FGG, Konkursordnung, Nachbarschaftsrecht
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